|
Der BZRH hat es sich zur Aufgabe gemacht Rettungshundestaffeln in ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen. Dazu wurden Ausbildungsrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften und einen gemeinsame Prüfungsordnung entwickelt. In dieser Prüfungsordnung ist die Erfahrung von über 100 Einsätzen der verschiedenen Staffeln eingeflossen. Es wurde besonderer Wert darauf gelegt eine praxisnahe Prüfungsordnung zu entwickeln, die vom unnötigen Ballast befreit ist. Zu dieser Prüfungsordnung gibt es eine zweite Prüfungsordnung, die sich der Rettungshundestaffel befasst. Nach Vorgaben des BBK werden Anforderungen an die Organisationen im Katastrophenfall gestellt. Diese Empfehlungen sind in die Prüfungsordnung – Staffel eingeflossen. Sie stellt sicher, dass die Staffeln über die notwendige technischen und logistischen Ausrüstungen verfügen und den Leistungsstand auch über längere Zeit halten können. Zusätzlich wird in dieser Prüfungsordnung das Zusammenspiel der Kräfte einer Rettungshundestaffel überprüft.
Durch Lehrgänge wird der Kenntnisstand der Mitgliedsstaffeln hinsichtlich Ausbildung, Einsatzübungen, usw., auf ein hohes Niveau gebracht und gehalten.
Ein Arbeitskreis wertet permanent Einsätze aus, um sehr schnell auf ungewöhnliche Situationen zu reagieren und die Erkenntnisse daraus in Ausbildungsrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften usw. aufzunehmen.
Die Prüfungsordnung „lebt“. Sie wird, falls erforderlich, in gewissen Bestandteilen an die gewonnenen Erfahrungen angepasst. Der BZRH ist so organisiert, dass die Mitgliedsstaffeln weitgehend frei arbeiten können. Es handelt sich um Vereine, die alle ein eigenes e.V. und Gemeinnützigkeit besitzen. Im BZRH haben alle Staffeln das gleiche Stimmrecht. Die Mitgliedszahl spielt keine Rolle. Besonderer Wert wird im BZRH auf eine schnelle Kommunikation gelegt. Lange Instanzenwege gibt es nicht.
Seitens der Finanzveraltung des Landes Rheinland Pfalz wurde vom Finanzamt Neuwied der BZRH als besonders förderungswürdig zur Förderung der Katastrophenschutz 32.1455-VIII/4 anerkannt. Unser finanzieller Aufwand wird ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen gedeckt.
Wenn auch Sie diese ehrenamtlich Arbeit unterstützen wollen :
Bundesverband zertif. Rettungshundestaffeln
BLZ 574 501 20 Sparkasse Neuwied
Konto 300 53 052
ist unsere Bankverbindung.
Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung.
|